FAQ








Unsere FAQ.


Hier gibt es Antworten zu Ihren Fragen.

  • Was ist eine Trinkwasserampel?

    Die hat beispielsweise der Wasserbeschaffungsverband „Am Wiehen“ eingerichtet. Sie zeigt an, ob gerade das Wasser knapp ist und Bürger den Verbrauch im Garten verringern und ihre Pools nicht füllen sollten. Sonst könnte es schwieriger werden, auf Dauer Wasser bereitzustellen. In Bergkirchen steht seit April 2021 ein neuer Hochbehälter – der dient dort als Puffer, schafft aber nicht mehr Wasser her. Das könnte nur durch neue Brunnen oder Zulieferungen aus anderen unterirdischen Speichern erreicht werden – was sich am Ende auf die Gebühren niederschlagen würde.

  • Was sagt die Trinkwasserampel aus?

    Grün heißt: Wassernutzung uneingeschränkt möglich. Gelb bedeutet: Sorgsamer Umgang mit Trinkwasser nötig! Verbrauch im Garten, für Pools usw. bitte verringern. Rot heißt: Trinkwasserverbrauch bitte deutlich einschränken – keine Gartenbewässerung, keine Poolbefüllung! Man findet die Trinkwasserampel aus aktuellem Anlass in den kommunalen Tageszeitungen, auf den Internetseiten und den Social-Media-Auftritten der Stadtwerke Löhne und Bad Oeynhausen, auf den kommunalen Webseiten von Hille und Hüllhorst sowie auf den Social-Media-Kanälen des WBV Am Wiehen.

  • Was bedeuten die Farben der Trinkwasser-Ampel im Einzelnen?

    • Ampel ist grün

    Der aktuelle Trinkwasserbedarf befindet sich im Normalbereich und wird durch die Förder- und Zukaufmengen unproblematisch gedeckt. Die Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger ist sichergestellt.


    Die Trinkwassernutzung ist uneingeschränkt möglich.


    • Ampel ist gelb

    Der Trinkwasserverbrauch erreicht seit mehreren Tagen Spitzenwerte, die Gewinnungsanlagen arbeiten mit voller Förderleistung und die Liefermengen von benachbarten Versorgern liegen auf dem maximal möglichen Niveau. Allerdings können auch technische Störungen wie ein großer Rohrbruch oder Anlagenausfälle zu dieser Situation führen.


    Die Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs ist notwendig, dazu halten Sie bitte folgende Regeln ein:

    o Verwenden Sie Trinkwasser sparsam und nur dort, wo es notwendig ist.

    o Die Gartenbewässerung sollte auf das unbedingt notwendige Maß eingeschränkt werden.

    o Auf die Bewässerung von Rasenflächen sollte verzichtet werden.

    o Die Verwendung von Trinkwasser zum Waschen von Fahrzeugen, zur Außenreinigung von Gebäuden, Terrassen oder ähnlichen Anwendungen sollte unterlassen werden.

    o Das Befüllen von Pools, Zisternen oder sonstigen Wasserspeichern sollte unterlassen werden.

    o Falls Sie dringend größere Mengen Trinkwasser entnehmen müssen, z.B. bei Bautätigkeiten aus Standrohren, bitten wir Sie, dies vorab mit uns abzustimmen.


    • Ampel ist Rot

    Der Trinkwasserverbrauch erreicht seit mehreren Tagen Spitzenwerte und kann nicht mehr gedeckt werden. Der Wasserstand im zentralen Hochbehälter Bergkirchen wird im Tagesverlauf nicht mehr ausgeglichen und fällt von Tag zu Tag. Die Wetterprognosen und die erwarteten Wasserverbrauchsmengen lassen keine Entspannung erwarten. 

    Zur weiteren Sicherstellung der Trinkwasserversorgung, der Bereithaltung von Löschwasserreserven sowie zur Vermeidung eines Trinkwassernotstandes, wird dringend zur Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs aufgerufen!


    Wir appellieren daher dringend an alle:

    o die Verwendung von Trinkwasser zum Waschen von Fahrzeugen, zur Außenreinigung von Gebäuden, Terrassen oder ähnlichen Anwendungen zu unterlassen! 

    o das Befüllen von Pools, Zisternen oder sonstigen Wasserspeichern zu unterlassen!

    o die Garten-/Rasenbewässerung zu unterlassen! (Die Bewässerung von Nutz- und Balkonpflanzen ist hiervon ausgenommen)

    o die Entnahme von Trinkwasser über Standrohre zu unterlassen!

  • Wie erfahre ich die jeweilige Ampelphase und die entsprechenden gültigen Regeln bzgl. der Trinkwasserversorgung in OWL?

    Die jeweilige Ampelphase sowie die entsprechenden Regeln bzgl. der Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet des WBV Am Wiehen können der Website der Stadtwerke Löhne, der Stadtwerke Bad Oeynhausen, und den Websites der Kommunen Hille und Hüllhorst entnommen werden. Außerdem veröffentlichen wir die Info über Facebook (@wbvamwiehen) und benachrichtigen die regionalen Medien.

  • Wie wird der Trinkwassernotstand geregelt, kontrolliert und wie werden Verstöße geahndet?

    Sind die Trinkwasserspitzenverbräuche sehr hoch und ist gleichzeitig die maximale Eigenwasserförderung ausgeschöpft sowie der Fremdwasserbezug nicht mehr ausreichend für einen Ausgleich, kann der notwendige hydraulische Versorgungsdruck nicht mehr aufrecht gehalten werden. Dann besteht ein Trinkwassernotstand.


    Im Wasserwerk Südhemmern kann man sehr gut erkennen, in welchen Trinkwasser-Versorgungszonen (besonders viel) Wasser entnommen wird. Eine genaue Identifizierung des Haushaltes kann durch gezielte Begehung der Versorgungszone und entsprechende Beobachtungen erfolgen. Hierzu wird auf Basis einer ordnungsrechtlichen Verfügung das örtliche Ordnungsamt ermächtigt. Die Ordnungsamtsmitarbeiter dürfen bei verbotswidrigen Handlungen die Täter bestrafen und Ordnungsgeld verhängen.


    Trinkwasser darf dann nur noch für den menschlichen Gebrauch, wie Reinigung, Körperpflege oder Zubereitung von Mahlzeiten genutzt werden.

    Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

    Beim Trinkwassernotstand ist Folgendes verboten:

    • Verschwendung oder Aufspeicherung von Wasser aus öffentlichen Trinkwasserleitungen,

    • Beregnen, Berieseln, Bewässern und Begießen von landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen, Gärten und Kleingärten,

    • Besprengen von Hof-, Straßen- und Wegeflächen, Grünflächen und Parkanlagen, Spiel- und Sportplätzen, Terrassen, Dächern sowie sonstigen Anlagen und Bauwerken,

    • Betreiben von künstlichen Springbrunnen, Wasserspielanlagen, Wasserbecken, Fischbecken, privaten Freibädern und ähnlichen Einrichtungen,

    • Waschen von Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist,

    • Befüllen von Zisternen oder Teichen,

    • Kühlen oder Reinigen von Anlagen und Gegenständen am fließenden Wasserstrahl oder durch Berieseln sowie zum Betrieb von Klimaanlagen,

    • Berieseln von Baustellen z. B. bei Abbrucharbeiten zur Reduzierung von Staubentwicklung ist, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.

  • Was genau bedeutet es, dass die Garten-/Rasenbewässerung bei der gelben Ampelphase sofort einzustellen ist. Gilt das auch für meinen privaten Nutzgarten und meine Balkonpflanzen?

    Private Nutzgarten sowie Balkonpflanzen sind hiervon ausgenommen. Jedoch ist hier auf eine moderate Bewässerung zu achten. Bei der gelben Ampelphase besteht kein Verbot, sondern nur ein Appell. Dieser ist erforderlich, weil für die Rasenbewässerung über einen längeren Zeitraum große Mengen Wasser benötigt werden. Der Rasen erholt sich im Übrigen mit dem nächsten ergiebigen Regen sehr schnell, selbst dann, wenn er schon sehr trocken ist.

  • Wer kontrolliert bei einer „Roten“ Trinkwasser-Ampel, dass die aktuell gültigen Regeln auch eingehalten werden? Beispielsweise, dass die Rasenflächen von Sportanlagen nicht verbotener Weise nachts bewässert werden?

    Die für die Ampelphasen definierten „Regeln“ sind keine Verbote, sondern dringende Appelle an die Bürger in OWL, um einen Wassernotstand zu vermeiden. Somit kann ein Verstoß gegen solch einen Appell nicht sanktioniert werden. Der Wasserbeschaffungsverband Am Wiehen und die örtlichen Stadtwerke sowie die Kommunen in der Region vertrauen in diesem Fall dem verantwortungsbewussten Verhalten der Bürger.

  • Ist das Problem der Trinkwasserversorgung in OWL nicht hausgemacht? Veraltete Technik, Missmanagement, zu viel Bebauung, etc.

    Eine sichere und zuverlässige Trinkwasserversorgung ist in OWL gewährleistet. Dennoch stellen in den Sommermonaten die Tagespitzenverbräuche, wie sie in den vergangenen Jahren vorkamen, jeden Wasserversorger vor große Herausforderungen. Sommermonate mit hohen Temperaturen und einer langen Trockenperiode gehen mit überdurchschnittlichen Spitzenverbräuchen an sehr heißen Tagen einher, die nicht komplett aus eigenen Quellen gedeckt werden können. Hier sind die örtlichen Stadtwerke und der Wasserbeschaffungsverband Am Wiehen auf Fremdwasserbezug angewiesen. Partner sind hier die Mindener Stadtwerke und auch der Wasserbeschaffungsverband Kreis Herford-West. Die von dort kommenden zusätzlichen Wasserlieferungen sind allerdings mengenmäßig begrenzt.

    Insofern ist das Problem nicht „hausgemacht“, sondern hängt mit folgenden Faktoren zusammen: Niederschlagsmengen im Winter sorgen für immer niedrigere Grundwasserstände. Die Fördermengen sind auf „übliche“ Entnahmemengen ausgelegt. An sommerlich – heißen Spitzentagen kommt es jedoch immer mal wieder zu „unüblichen“ Entnahmemengen. Dadurch wird (und nur an diesen Tagen) das System der Trinkwasserversorgung strapaziert. Das allerdings kann bei einer Überstrapazierung zu großen technischen Problemen führen und dann die Trinkwasserversorgung in der Region für längere Zeit stark beschädigen. Einen Überblick dazu erhält man in unserem Flyer.

  • Wann genau haben wir in OWL einen Trinkwasser-Notstand? Von wem wird dieser Notstand ausgerufen und kommuniziert?

    Der Wassernotstand ist gegeben, wenn der Wasserbedarf die Bereitstellung aus dem Netz der Trinkwasserversorgung über einen längeren Zeitraum deutlich übersteigt. Der Wassernotstand wird gemäß §1 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung vom örtlichen Bürgermeister oder einer benannten Vertretung ausgerufen.

  • Was ist bei einem Trinkwassernotstand noch erlaubt und was nicht?

    Das Trinkwasser darf im Falle eines Notstandes nur noch für den menschlichen Gebrauch wie zu Reinigungszwecken, Körperpflege oder Zubereitung von Mahlzeiten genutzt werden.

    Beim Trinkwassernotstand ist Folgendes verboten:

    • Verschwendung oder Aufspeicherung von Wasser aus öffentlichen Trinkwasserleitungen,

    • Beregnen, Berieseln, Bewässern und Begießen von landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen, Gärten und Kleingärten,

    • Besprengen von Hof-, Straßen- und Wegeflächen, Grünflächen und Parkanlagen, Spiel- und Sportplätzen, Terrassen, Dächern sowie sonstigen Anlagen und Bauwerken,

    • Betreiben von künstlichen Springbrunnen, Wasserspielanlagen, Wasserbecken, Fischbecken, privaten Freibädern und ähnlichen Einrichtungen,

    • Waschen von Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist,

    • Befüllen von Zisternen oder Teichen,

    • Kühlen oder Reinigen von Anlagen und Gegenständen am fließenden Wasserstrahl oder durch Berieseln sowie zum Betrieb von Klimaanlagen,

    • Berieseln von Baustellen z. B. bei Abbrucharbeiten zur Reduzierung von Staubentwicklung ist, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.


  • Wer überprüft das Verhalten der Bürger bei einem Wassernotstand und wer verhängt bei Missachtung der gültigen Regeln entsprechende Bußgelder?

    Im Wasserwerk Südhemmern kann man sehr gut erkennen, in welchen Trinkwasser-Versorgungszonen (besonders viel) Wasser entnommen wird. Eine genaue Identifizierung des Haushaltes kann durch gezielte Begehung der Versorgungszone und entsprechende Beobachtungen erfolgen. Hierzu wird auf Basis einer ordnungsrechtlichen Verfügung das örtliche Ordnungsamt ermächtigt. Die Ordnungsamtsmitarbeiter dürfen in bei verbotswidrigen Handlungen die Täter bestrafen und Ordnungsgeld verhängen.

  • Welche Bußgelder sieht die Gefahrenabwehrverordnung bei Missachtung der gültigen Regeln während eines Trinkwassernotstands vor?

    Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

  • Wie / mit welcher Technik ist die Wasserversorgung in OWL auch bei zukünftig immer heißer werdenden Sommern gesichert?

    Der normale Tagesbedarf ist gesichert. Der darüberhinausgehende Spitzenbedarf kann nur mit Fremdwasserbezug gedeckt werden. Hier sind die dringenden Appelle zu beachten und ein solidarisches Verhalten ist von allen Bürgern und in allen Gewerbebetrieben gefordert.

  • Was sind Standrohre? Für welche Zwecke werden diese von den Stadtwerken gegen eine Kaution herausgegeben? In welchen Fällen dürfen diese auch noch während der roten Ampelphase bzw. des Trinkwassernotstandes genutzt werden?

    Standrohre sind temporäre Entnahmestellen für Trinkwasser aus dem Wasserversorgungsnetz und werden an Unterflurhydranten angeschlossen. Der Hydrant muss dazu mit einem speziellen Standrohrschlüssel geöffnet werden. Das Wasser kann für Baustellen, Veranstaltungen oder die Versorgung von Tieren genutzt werden und wird über einen Wasserzähler am Standrohr gemessen. In den letzten Jahren haben sich die Wasserversorger in der Region darauf geeinigt, Standrohre nur in dringenden bzw. wichtigen Fällen herauszugeben.  

  • Die Entnahme von Trinkwasser aus Standrohren ist während der gelben Ampelphase zu stoppen. Heißt das, dass wir unseren Tieren kein Wasser mehr geben können?

    Für die Versorgung von Tieren ist die Wasserentnahme durch Standrohre zulässig. Für alle anderen Zwecke, wie das Befüllen von Pools oder Zisternen, sollte die Benutzung unterlassen werden. Bei Abrissarbeiten von Gebäuden sollte die Nutzung nur im Zeitraum der Abrissgenehmigung stattfinden. Hier sind die örtlichen Stadtwerke über den Einsatz zu informieren.

    Bei Ausrufen der Ampelphase „Rot“ besteht der dringende Appell, Standrohre nur noch für das Füllen von Weidetränken zu nutzen.


  • Wer oder was ist eigentlich der Wasserbeschaffungsverband am Wiehen?

    Der Wasserbeschaffungsverband „Am Wiehen“ besteht seit 1961 und hat die Aufgabe, seine Mitglieder mit Trinkwasser zu versorgen und hierfür Grundwasser zu fördern, aufzubereiten und zu verteilen. Der Verband ist ein Zusammenschluss von drei Städten und Gemeinden sowie des WBV des Amtes Hartum (Ortschaften Hartum, Hille, Holzhausen II, Nord- und Südhemmern der Gemeinde Hille sowie den Stadteilen Hahlen und Minderheide der Stadt Minden). 

    Das Verbandsgebiet erstreckt sich über die Kreise Herford und Minden-Lübbecke. Der WBV „Am Wiehen“ liefert jährlich über 5 Millionen Kubikmeter Wasser (das sind über 5.000.000.000 Liter) an seine Mitglieder und sichert so die Trinkwasserversorgung von rund 100.000 Menschen.


  • Warum wurde die Trinkwasserampel eingerichtet?

    Leider war die Trinkwassersituation im Frühjahr und Sommer der letzten Jahre oft angespannt und nicht immer optimal. Durch sinkende Grundwasserstände, weniger Niederschlag und gestiegene Verbräuche an heißen und trocken Tagen kommt es immer häufiger zu Engpässen.

  • Wo/Wie wird denn Wasser gefördert? Woraus besteht es?

    Das Trinkwasser, das der WBV „Am Wiehen“ an die örtlichen Trinkwasserversorger liefert, wird vollständig aus Grundwasser gewonnen. Grundwasser entsteht, wenn Niederschlag

    in den Boden sickert und sich dort ansammelt. Das Grundwasser wird hauptsächlich in den Wintermonaten, wenn die Pflanzen nur wenig Wasser benötigen und kaum Wasser verdunstet neu gebildet.

    Der WBV fördert aus 21 Brunnen Wasser, das dann im Wasserwerk Südhemmern aufbereitet wird. Danach kann es verwendet werden.

    Mehr zur Trinkwasserqualität finden Sie bei Ihrem örtlichen Versorger.


  • Woher wird das zusätzliche Wasser kommen, das die vielen Neubürger bei immer weiterem Wohnungsbau zusätzlich verbrauchen werden?

    Die Deckung des Jahresbedarfs ist derzeit ohne weiteres möglich. Dazu wird bei größeren Neubaugebieten vom Regierungspräsidium Detmold ein Wasserbedarfsnachweis gefordert. Dieser kann allerdings die Situation des immer wieder auftretenden Spitzenbedarfs nicht abdecken. Das ist vergleichbar mit den sogenannten „Jahrhundertregenereignissen“, die ebenso in immer kürzeren Abständen auftreten.

  • Wie viel Prozent des Trinkwassers bestehen durchschnittlich aus Grundwasser?

    74 Prozent. Damit ist das Grundwasser die mit Abstand wichtigste Quelle für das Trinkwasser, das zu Hause aus der Leitung kommt. Der Rest wird aus Talsperren, Seen und Flüssen gewonnen, in unserer Region wird das Trinkwasser übrigen zu annähernd 100 % aus dem Grundwasser entnommen.

  • Woher weiß man eigentlich, wie viel Wasser da ist und wie lange es reicht?

    Schon lange werden die verschiedensten Erkundungen, Bohrungen und Messungen gemacht. In NRW gibt es Tausende von Messstellen. Die kann man sich übrigens auch alle im Internet anzeigen lassen, im www.Elwasweb.nrw.de. Nach allem, was wir wissen, ist die Grundwasserversorgung bei uns derzeit sicher- anders sieht es punktuell an sommerlich-heißen Spitzentagen aus. Dann kann es sein, dass die Wasserspeicher nicht ausreichen, weil zu schnell zu viel Wasser benötigt wird.

  • Wie viel Grundwasser gibt es?

    Experten gehen davon aus, dass im Kreisgebiet rund 200 Millionen Kubikmeter Wasser zur Verfügung stehen. 

  • Wie entsteht Grundwasser?

    Grob vereinfacht gesagt, wenn Niederschläge versickern. Weil tief in der Erde Schichten sind, die das Wasser auffangen, lagert es sich in riesigen Reservoirs an. Und das schon seit Zehntausenden bis zu vielen Millionen Jahren.

    Wie genau sich diese Ressource bildet, wo sie lagert, wie sie gemessen, geschützt und kontrolliert werden kann, ist das Fachgebiet von Hydrogeologen. Der Klimawandel mit trockeneren Böden und mehr Starkregen verändert das bisherige System. Wie genau, das wird noch erforscht. Aber wenn der Niederschlag so schnell fällt, dass er eben nicht in Gärten und auf Feldern versickern kann, fließt er in Gewässer wie Bastau oder Weser ab und füllt die Grundwasserreservoirs nicht auf.


  • Gibt es eigentlich Streit um Wasser?

    Ja, Getränkehersteller beispielsweise fördern ebenfalls Grundwasser manchmal aus Quellen, die für herkömmliches Trinkwasser zu mineralhaltig sind, manchmal aber auch aus den allgemeinen Reservoiren. 

    Im Kreis Herford geht es für zwei Mineralwasserunternehmen um Förderrechte, in Stemwede Hedem gibt es aktuell fünf Klagen rund um mehr Grundwasser, das ein Wasserbeschaffungsverband fördern will.

    Wenn mehrere Anträge zum Fördern großer Mengen Wasser bei der Bezirksregierung vorliegen, dann hilft bei der Entscheidung der Zweck. Das Landeswassergesetz gibt öffentlicher Wasserversorgung immer den Vorzug.


  • Wem gehört das Wasser?

    Eigentlich gehört Wasser der Allgemeinheit. Behörden regeln in Deutschland den Zugang zu Grundwasser und genehmigen, ob Brunnen gebohrt werden können. Damit wird eine geologische Ressource zu einem Verwaltungsgegenstand. Man kann nicht einfach anfangen, in seinem Garten einen Brunnen zu bohren.

    Ein Grundstücksinhaber darf die Ressource – außer zum Hausgebrauch – nur fördern, wenn er dazu eine behördliche Erlaubnis hat. Die gibt es je nach Menge beim Kreis Minden-Lübbecke oder bei der Bezirksregierung. Auch den Wasserwerken oder Wasserbeschaffungsverbänden – von denen gibt es im Kreisgebiet 15 – gehört das Grundwasser nicht. Sie haben lediglich die Erlaubnis, bestimmte Mengen zu fördern und zu verkaufen. Und dazu müssen sie auch belegen und dafür sorgen, dass das Trinkwasser den Qualitätskriterien entspricht. Manches fördern sie aus eigenen Brunnen, anderes kaufen sie hinzu. Auch Industrie und Landwirtschaft fördern Wasser für ihren eigenen Gebrauch.


  • Wie viel Wasser wird im Kreisgebiet verbraucht?

    Jährlich rund 25 Millionen Kubikmeter, allerdings werden laut Kreis Minden-Lübbecke rund 25 Prozent davon an Nachbarkreise abgegeben. 

  • Wie viel Wasser nutzen die Deutschen täglich pro Kopf?

    129 Liter. Trinkwasser brauchen wir für viele Dinge im Alltag: Duschen, Kochen, Wäsche waschen und natürlich zum Trinken. Aber wie viel Wasser das ist, ist einem selbst oft nicht bewusst. An Spitzenverbrauchstagen steigt der Wasserverbrauch um 40 bis 50 Liter auf bis zu 180 bis 190 Liter täglich - pro Person! Das liegt deutlich über dem Durchschnittswert von 129 Litern. Grund dafür sind unter anderem Gartenpools, die erst an diesen heißen Tagen befüllt werden und in den letzten Jahren vermehrt gekauft wurden. ein weiterer Grund ist intensive Gartenbewässerungen. Aber auch die Landwirtschaft braucht an heißen Tagen mehr Wasser als sonst.


  • Wer passt auf, damit nicht zu viel Wasser hochgepumpt wird?

    Mehrere Behörden sind zuständig. Wer bis zu 600.000 Kubikmeter Grundwasser im Jahr hochpumpen will, für den ist die „Untere Wasserbehörde“, also der Kreis Minden-Lübbecke, zuständig. Für alles darüber die Bezirksregierung. Und das Land NRW – genauer gesagt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz – überwacht unter anderem den Zustand des Grundwassers, sowohl biologisch und chemisch als auch physikalisch. Dafür gibt es mehr als 4.000 Messstellen im Land. Die Gesundheitsämter wiederum checken die Qualität des Trinkwassers.

  • Steigt die Wassermenge, die jährlich gefördert wird?

    Der Großteil der Förderrechte wird lediglich wegen des Ablaufens einer Erlaubnis oder Bewilligung neu beantragt. Bewilligungen – sie gehen in der Regel an öffentliche Trinkwasserversorger – laufen maximal über 30 Jahre. Neue Anträge für bis dahin für die Grundwasserentnahmen noch nicht genutzte Gebiete werden selten gestellt. Die Tendenz geht dahin, dass die bisherigen Fördermengen in bereits genutzten Einzugsgebieten erhöht werden sollen.

  • Was kostet es, wenn jemand Wasser fördern und verkaufen möchte?

    Eine einmalige Gebühr wird bei der Erteilung des Bescheides fällig, deren Höhe richtet sich nach der Menge. Daneben gibt es noch den „Wassercent“– das Entgelt, welches beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erhoben wird – in NRW sind das fünf Cent pro Kubikmeter, bei Kühlwassernutzung 3,5 Cent.

  • Wer fördert Grundwasser?

    Im Kreis gibt es 15 öffentliche Wasserversorgungsunternehmen. Die Zahl der privaten Hausbrunnen ist unbekannt, weil diese nicht genehmigungspflichtig sind. 

    Immer mehr Menschen wollen eigene Brunnen bauen, das jedenfalls zeigt die zunehmende Zahl an Anfragen bei der Kreisverwaltung. Warum sie das wollen, wird nicht erfasst – damit bleibt auch unerforscht, ob es einen Zusammenhang zwischen Brunnen-Anträgen mit steigender Zahl von Pools oder trockeneren Gärten gibt. Auch die Industrie und die Landwirtschaft nutzen eigene Brunnen.


  • Ist es erlaubt, einen privaten Brunnen zu bauen? Falls ja, an wen muss ich mich hierfür wenden?

    Der Bau eines privaten Brunnens ist für folgende Grundwasserentnahmen erlaubt:

    • zur Gartenbewässerung und/oder Eigenwasserversorgung eines Einfamilienhauses

    • für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb und/ oder für das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs

    • für gewerbliche Betriebe, für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft oder den Gartenbau

    Für die genannten Grundwasserbenutzungen besteht eine Anzeigepflicht bei der Unteren Wasserbehörde.

    Neben der Anzeigepflicht bei der Unteren Wasserbehörde ist für den Bau eines privaten Brunnens ein Antrag auf die Befreiung vom Benutzungszwang von der öffentlichen Wasserversorgung zum Zwecke der Gartenbewässerung bei den Stadtwerken zu stellen.


  • Wird der Bau von Regenwasserzisternen in OWL öffentlich gefördert?

    Zisternen können jederzeit gebaut werden, sofern die baurechtlichen Vorschriften beachtet werden. Weder der Wasserbeschaffungsverband Am Wiehen noch die Stadtwerke in der Region fördern derzeit den Bau von Regenwasserzisternen. Im politischen Raum wird allerdings vereinzelt über die Einführung einer Zisternen-Pflicht diskutiert. Ob und wann diese Pflicht kommt und für wen sie gilt, ist noch offen.

  • Warum sollte man Regentonnen aufstellen?

    Um Regenwasser zu sammeln, mit dem man z.B. den Garten bewässern kann. Denn dies spart kostbares Trinkwasser und schont auch den eigenen Geldbeutel. Mit einigen technischen Vorkehrungen kann man Regenwasser auch für die Toilettenspülung oder zum Waschen benutzen. Dies sollte allerdings immer vom Fachmann bzw. -frau geprüft und umgesetzt werden.

  • In welcher Jahreszeit sollte man eine Regentonne aufstellen?

    Im Frühling. Denn es braucht seine Zeit, bis die Tonne voll ist. Stellt man die Tonne erst im Sommer auf, ist man etwas spät dran: Es regnet weniger und das Wasser wird schon benötigt. Herbst und Winter kommen auch nicht in Frage: In der kalten Jahreszeit benötigt man kaum Wasser zur Gartenbewässerung, weil da die Vegetationsperiode vorbei ist. Gefrorenes Wasser (Eis) kann die Tonne außerdem beschädigen.

  • Wenn man einen Gartenpool hat, ...

    … sollte man ihn nicht an den heißesten Tagen befüllen, sondern dann, wenn es nicht zu Spitzenverbrauchswerten kommt. Das bedeutet: Der Pool sollte schon im späten Frühjahr gefüllt werden. Oder im Sommer dann, wenn das Wetter grau, trüb, regnerisch ist. Dann nämlich darf man sicher davon ausgehen, dass das Trinkwassernetz nicht überlastet wird. Übrigens: An heißen Tagen sollte der Pool außerdem abgedeckt sein, wenn ihn niemand benutzt. Dann verdunstet weniger Wasser und man muss nur wenig oder gar nicht nachfüllen.

  • Ein durchschnittlicher Aufstellpool von 3,66 Metern Durchmesser umfasst ein Volumen von 6500 Litern. Wie viel ist das in der Praxis?

    Ein durchschnittlicher Aufstellpool von 3,66 Metern Durchmesser umfasst ein Volumen von 6500 Litern. Statistisch gesehen verbraucht eine Person in Deutschland täglich ca. 129 Liter Wasser. Damit sind in dem Pool mehr als 50 Tageseinheiten enthalten.

  • Sind wirklich mehr Pools schuld daran, dass wir im Sommer Wasser sparen müssen?

    Dazu gibt es keine gesicherten Zahlen. Im Jahr 2014 notierte der Branchendienst Statista 1,625 Millionen Pools. Die Informationsseite „Wellenliebe“ schrieb im April 2022: „In Deutschland gibt es geschätzt 1.637.500 Pools. Davon entfallen 60 Prozent (982.500) auf private Aufstellpools, 30 Prozent (491.250) auf private eingelassene Pools, neun Prozent (147.375) auf private Hallenbäder und ein Prozent (16.375) sind öffentliche Frei- und Hallenbäder.

  • Warum werden wir zum Wassersparen aufgerufen, wenn doch eigentlich genug da ist?

    Das hat mehrere Gründe. Erstens: Wir verbrauchen mehr Wasser, und die unterirdischen Reservoirs – „obere Grundwasserleiter“ – sind nicht so gut gefüllt wie vor den trockenen Sommern in 2018 und 2019. Zweitens: Das, was man aus bestehenden Brunnen entnehmen kann, ist begrenzt; das hat mit hydraulischen und hydrogeologischen Faktoren zu tun. 

  • Ist das Wasser überall gleich?

    Nein. In Bad Oeynhausen zum Beispiel gibt es viele mineralische Heilquellen – die werden auch vom Grundwasser gespeist. Trinkbar ist das allerdings nicht.

  • Haben nur wir das Wasserproblem?

    Nein, das Problem gibt es auch in anderen Regionen wie den Räumen Potsdam, Dresden, Brandenburg, Osnabrück sowie rund um Frankfurt und es weitet sich aus. Es ist sogar ein europaweites Problem, wie etwa in Italien, Frankreich oder Spanien zu sehen.

  • Der Sommer hat doch gerade erst angefangen und im Winter hat es so viel geregnet!

    Leider regnet es durchschnittlich immer weniger, auch wenn es im Winter nach mehr Niederschlag aussieht.

    Das allein nutzt aber für den Sommer nicht viel, denn Regenwasser benötigt viele Jahre, um durch die Bodenschichten zu sickern und Grundwasser zu werden. Lange Trockenperioden und immer mehr heiße Tage trocknen die Böden weiter aus und immer weniger Regenwasser kommt im Grundwasserleiter an. Dementsprechend sinkt der Grundwasserspiegel immer mehr ab. Grundwasser wird jedoch zur Förderung von Trinkwasser benötigt.


    Zusätzlich ist der Verbrauch besonders an heißen und trockenen Tagen gestiegen z.B. durch die vielen Pools im Garten. Auch bei der Gartenbewässerung wird inzwischen viel mehr Wasser verbraucht, da es weniger regnet. 

    Wenn diese großen Verbräuche über längere Zeit verteilt aufkommen, dann gibt es mit der Versorgung in der Region kein Problem. Gefährlich wird es eben nur dann, wenn all diese Faktoren zusammenkommen. Wenn man die Klimakrise betrachtet, wird das auch in Zukunft immer wahrscheinlicher.


  • Was hat der Hochbehälter nun gebracht?

    Der Hochbehälter in Bergkirchen ist ein wichtiges Element der regionalen Trinkwasser-Infrastruktur. Er liefert allerdings nicht mehr Wasser, sondern er ist ein Puffer. Die reine Fördermenge steigt also nicht an, es kann aber mehr Wasser im Hochbehälter zwischengespeichert werden. Das Wasser kann allerdings nicht lange im Behälter verbleiben und muss ständig ausgetauscht werden. 

    Hauptsächlich dient der Behälter zum Ausgleich der täglichen Verbrauchsschwankungen. Früh am Morgen und besonders am Abend steigen die Verbrauchmengen deutlich an. Da die Förderpumpen und Anlagen sehr gleichmäßig arbeiten und nicht einfach aufgedreht werden können wird das „fehlende“ Wasser dann aus dem Hochbehälter entnommen. So schwankt der Wasserspiegel auch im Winter jeden Tag, kann aber üblicherweise über Nacht immer wieder aufgefüllt werden. Außerdem dient der Behälter auch der Bevorratung von Löschwasser und kann den Ausfall von Anlagen (z.B. bei Stromausfall, Rohrbrüchen usw.) über mehrere Stunden ausgleichen. 

    Zusätzlich kann er den gesteigerten Trinkwasserbedarf an heißen Tagen über einen gewissen Zeitraum abfedern. Dies geht allerdings nicht unendlich; der Hochbehälter hat ein Speichervolumen von 17.000 Kubikmetern. Sinkt der Wasserstand von Tag zu Tag und erreicht eine bestimmte Marke, wird die Trinkwasserampel auf gelb, später auch auf Rot geschaltet. Er ist neben den Wetteraussichten ein wichtiger Indikator für die Trinkwassersituation.


  • Was macht der WBV neben dem Betrieb des neuen Hochbehälters in Bergkirchen sonst noch?

    Es werden neue Brunnen gebohrt, die vorhandenen Brunnen werden ständig regeneriert (Im Frühjahr 2022 wurden 3 Brunnen regeneriert), um die Fördermengen zu sichern. 

    Der WBV „Am Wiehen“ hat zudem mit Wasserlieferanten aus der Nachbarschaft Kooperationen und Wasserbelieferungsverträge abgeschlossen, um die Trinkwasserversorgung ganzjährig stabil zu halten und die Bedarfsmengen zu decken. Weiterhin wird in der Region nach weiteren Grundwasservorkommen zur Trinkwasserversorgung gesucht.


    Daneben sind auch die einzelnen Mitglieder des Verbandes aktiv: Zum Beispiel betreibt Bad Oeynhausen eine eigene Wassergewinnung, Löhne ist auf der Suche nach neuen Brunnenstandorten. Alle Partner handeln umsichtig und abgestimmt, um gemeinsam das Ziel einer stabilen und ausreichenden Wasserversorgung in der Region erreichen zu können.

    Übrigens: Sind Engpässe absehbar, ist der WBV im Hintergrund längst tätig. Es gibt Absprachen mit größeren Wasserverbrauchern, wie z.B. der Landwirtschaft und der Lebensmittelindustrie. So kann auf Planungen eingewirkt und der aktuelle Verbrauch direkt gesenkt werden. Auch Baumaßnahmen oder Wartungsarbeiten werden selbstverständlich unterlassen bzw. so geplant, dass diese nicht in den verbrauchsstarken Zeiten stattfinden. 


  • Warum dürfen Freibäder befüllt und Öffentliche Flächen bewässert werden? Sportplatz, Park?

    Es gibt hier und dort öffentliche Flächen, die bewässert werden müssen, damit sie keinen Schaden nehmen. Das gilt namentlich für Kunstrasenplätze. Würden diese Flächen nicht mit einem Mindestmaß an künstlichem Sprühregen versorgt, dann reißen die Gewebestrukturen auf Grund von Hitze und auf Grund des Spielbetriebs. Auch hier wird selbstverständlich nur die unbedingt erforderliche Wassermenge eingesetzt. Die Bewässerung von anderen öffentlichen Plätzen wird in trockenen Phasen auch eingeschränkt – meist handelt es sich bei dem dort verwendeten Wasser jedoch nicht um Trinkwasser. Außerdem dienen Freibäder im Gegensatz zu Privatpools der gesamten Öffentlichkeit.



    In Freibädern wird regelmäßig der so genannten Austragsverlust (=Wasser, das jeder Badegast mit aus dem Becken „nimmt“) ausgeglichen. In Zeiten der gelben bzw. roten Trinkwasserampel wird die Nachbefüllung von Freibädern deutlich reduziert. 


  • Was genau bedeutet es, dass die Garten-/Rasenbewässerung einzustellen ist. Gilt das auch für meinen privaten Nutzgarten und meine Balkonpflanzen?

    Private Nutzgarten sowie Balkonpflanzen sind hiervon ausgenommen. Jedoch ist auf eine moderate und kluge Bewässerung zu achten. Oft werden Pflanzen auch in der Mittagssonne gegossen und das Wasser verdunstet, bevor es über die Wurzeln aufgenommen werden kann. Tipps zur Bewässerung finden Sie in unserem Flyer.


    Bei der gelben und roten Ampelphase besteht kein generelles Verbot, sondern nur ein Appell. Dieser ist erforderlich, weil z.B. für die Rasenbewässerung über einen längeren Zeitraum große Mengen Wasser benötigt werden. Zum Vergleich: Ein Rasensprenger verbraucht ca. 800 Liter pro Stunde – also etwa 3 Badewannen voll! Währenddessen liegt der Tagesbedarf einer einzelnen Person durchschnittlich bei 190 Litern. 

    Der Rasen erholt sich im Übrigen mit dem nächsten ergiebigen Regen sehr schnell, selbst dann, wenn er schon sehr trocken ist.


  • Ist mein Pool ein Problem?

    Einen Pool zu haben und diesen zu nutzen ist kein Delikt. Es ist auch moralisch nicht vorwerfbar. Wer allerdings trotz gelber oder roter Trinkwasserampel seinen Pool befüllt, muss sich fragen lassen, was er unter Solidarität versteht. Denn die Einschränkung der Wassernutzung dient ja der Allgemeinheit. Das funktioniert aber nur, wenn jeder mitmacht.

    Wenn man einen Gartenpool hat, sollte man ihn nicht an den heißesten Tagen befüllen, sondern dann, wenn es nicht zu Spitzenverbrauchswerten kommt. Das bedeutet: Der Pool sollte schon im späten Frühjahr gefüllt werden. Oder im Sommer dann, wenn das Wetter grau, trüb, regnerisch ist. Dann nämlich darf man sicher davon ausgehen, dass das Trinkwassernetz nicht überlastet wird. Übrigens: An heißen Tagen sollte der Pool außerdem abgedeckt sein, wenn ihn niemand benutzt. Dann verdunstet weniger Wasser und man muss nur wenig oder gar nicht nachfüllen.

    Ein durchschnittlicher Pool im Garten fasst bereits 10.000 Liter; das ist mehr als das 75-fache dessen, was ein Mensch normalerweise täglich an Wasser nutzt. Manche Pools benötigen sogar bis zu 50.000 Liter und müssen ständig nachgefüllt werden.

    Eine tolle Alternative zum eigenen Pool mit hohen Kosten und Aufwand ist das Freibad oder der Badesee!


  • Was kann ich selbst noch machen?

    Das Sprengen von Gärten und Rasenflächen benötigt sehr große Wassermengen. Bei starker Hitze und Sonneneinstrahlung werden Garten-Pflanzen durch die Wassertropfen wie mit einem Brennglas beschädigt und es kommt sowieso nur wenig Wasser an den Wurzeln an. Vermeiden Sie dies und gießen Sie Ihre Pflanzen lieber frühmorgens oder abends.


    Achten Sie bei der Planung Ihres Gartens auf den Wasserbedarf der Pflanzen. Ein Naturgarten mit trockenheitsresistenter Bepflanzung erfordert weniger Bewässerung.


    Reinigung von Höfen und Einfahrten; Dies erledigen Sie besser an feuchten Tagen – dann sind Verunreinigungen bereits „eingeweicht“ und mit weniger Wasserverbrauch zu entfernen.


    Auch kleine Maßnahmen wie das Abstellen des Wassers beim Einseifen unter der Dusche oder die Benutzung eines Zahnbechers haben eine große Wirkung.


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